Der Weg ins Kloster

Kommt einer neu und will das klösterliche Leben beginnen,… (RB 58,1)

Das Anforderungsprofil, das der hl. Benedikt allen vorlegt, die ein Leben in der „Schule für den Dienst des Herrn“ beginnen wollen, orientiert sich nicht an äußeren Dingen (Herkunft, Ausbildung, gesellschaftlicher Stand, …), sondern an der inneren Einstellung und Bereitschaft zu einem geistlichen Lebenswandel und beständiger Umkehr, zum Leben in einer Gemeinschaft.

Man achte genau darauf,
ob der Novize wirklich Gott sucht,
ob er Eifer hat für den Gottesdienst,
ob er bereit ist zu gehorchen
und ob er fähig ist, Widerwärtiges zu ertragen. (RB 58,7)

Konkrete Voraussetzungen für einen Eintritt sind

Alter 18- ca. 40 Jahre
abgeschlossene Schule bzw. Berufsausbildung
physische und psychische Gesundheit

Unser benediktinisches Leben der Gottsuche konkretisiert sich in der dreifachen Verpflichtung der Beständigkeit, des klösterlichen Lebenswandels und des Gehorsams, die wir in der Profess durch die Ablegung unserer Gelübde auf uns nehmen.

Der Weg in unsere klösterliche Gemeinschaft vollzieht sich in mehreren Stufen:
Wer sich nach einer Zeit des Kennenlernens der Gemeinschaft durch Besuche zum Eintritt entschließt, beginnt den klösterlichen Weg mit dem einjährigen Postulat. In diesem Jahr lebt die Postulantin/Kandidatin in Zivilkleidung in der Gemeinschaft mit und gewinnt dabei konkretere Einblicke in den Tagesablauf, das Gemeinschaftsleben und die Arbeitsbereiche.

Mit der Einkleidung und dem Erhalt des Ordensnamens beginnt das zweijährige Noviziat, das der Novizin helfen soll, durch eine intensivere Ausrichtung auf die wesentlichen Inhalte des geistlichen Lebens tiefer in die eigene Berufung hineinzuwachsen und die innere Bereitschaft und Motivation zu diesem Weg der Gottsuche zu prüfen. Zum Noviziatsalltag gehört auch der Noviziatsunterricht: Grundlagen der Theologie, Regelkunde, Gesang,…

Nach dem Noviziat kann sich die Novizin nach erfolgreicher Zulassung durch ein erstmaliges Ablegen der Gelübde für drei Jahre an die Gemeinschaft binden (die Zeitliche Profess kann bei Bedarf verlängert werden, maximal auf 9 Jahre). Die der Triennalprofess folgende Zeit dient der weiteren Erprobung des begonnenen Weges und der Einübung in den klösterlichen Alltag durch eine noch stärkere Einbindung in den Tagesablauf der Professschwestern.

Den Höhepunkt und zugleich Abschluss der Zeit als Triennalprofesse bildet die Feier der Feierlichen Profess, in der die Schwester ihre Entscheidung, ihr Leben ganz in den Dienst Gottes und der schwesterlichen Gemeinschaft zu stellen, durch die öffentliche Ablegung der Gelübde der Beständigkeit, des klösterlichen Lebenswandels und des Gehorsams bezeugt. Bei uns im Stift Nonnberg ist es Tradition, dass die Professe die Jungfrauenweihe empfängt und sich dadurch in ganz besonderer Weise Christus weiht, „an den sie glaubt, den sie liebt, auf den sie ihre ganze Hoffnung setzt“(vgl. Antiphon z. Jungfrauenweihe).
Mit der Ablegung der Feierlichen Profess ist die Schwester vollständiges Mitglied unserer Gemeinschaft mit allen Rechten und Pflichten. Sosehr die Profess einen Abschluss der Noviziatszeit bildet, sosehr ist sie der Beginn eines neuen Weges der ständigen Ausrichtung auf Gott hin und der Treue in den kleinen Dingen und Situationen des Alltag, bis sich dieser in der Verheißung des „pervenies“ („du wirst gelangen“, vgl. RB. 73,9) in der endgültigen Begegnung mit Gott in der himmlischen Herrlichkeit erfüllt.

Für nähere Informationen: stift.nonnberg@aon.at (Sr. Eva-Maria)